- Artikel-Nr.: 1202917
- Versandgewicht: 13,00 kg
- Verpackungseinheit: Stück
- Staffelung: 1
- Mindestabnahme: 1
- Maximalabnahme: 60
ZAUN-FUNDAMENT - für einen vereinfachten Zaun-Aufbau
Alles im Lot mit dem Zaun-Fundament-Stein.
Der „Zaun-Fundament“-Stein erleichtert den Aufbau von Zäunen und Sichtschutzelementen, indem er die Ausrichtung der Zaunpfosten vereinfacht.
Der Stein besitzt vier unterschiedliche Aussparungen, sodass die meisten gängigen Zaunpfosten (rund oder eckig) in den Stein eingesteckt werden können.
Anschließend kann der Pfosten einfach flucht- und höhengerecht ausgerichtet werden.
Aussparungsmaße 6,2 x 4,2 cm (für Profilgröße 6,0 x 4,0 cm)
6,2 x 6,2 cm (für Profilgröße 6,0 x 6,0 cm oder Ø 6,0 cm)
Ø 4,2 cm (für Profilgröße Ø 4,0 cm)
Ø 3,6 cm (für Profilgröße Ø 3,4 cm)
Um eine reibungslose Anlieferung zu ermöglichen noch einige Hinweise:
- Bitte kontrollieren Sie die Adress- und Telefondaten. Falls nicht korrekt oder sonstige Hinweise zur Anlieferung bitte Rückanwort auf diese Mail.
- Ca. eine Stunde vor Anlieferung erhalten sie vom Fahrer der Spedition einen Anruf um Details abzustimmen.
- Wenn sie selber nicht vor Ort sein können, markieren sie bitte einen Abstellort, an der die Ware abgestellt werden kann.
- Belieferung erfolgt mit 40 to. Fahrzeugen. Es muss gewährleistet sein, dass die Zufahrts- und Entladestraße mit diesen Fahrzeugen befahren werden können und dürfen. Wenn Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot vorhanden, muss eine Genehmigung ohne Aufforderung vor Anlieferung vorliegen.
Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten.
- Belieferung erfolgt mit Stapler oder Kran. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante. Das Material wird, soweit technisch möglich, an der gewünschten Stelle (eine Stelle) abgesetzt.
Bitte beachten: Durchfahrtsbreite für einen Stapler beträgt mindestens 2,55 Meter.
- Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.